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Author: tobiasabelt

🚐 Der Bürger-Bus fährt nun auch hier!

Der Bürgerbus hat sich zum Ziel gemacht, die Versorgung der Bevölkerung im Umland von Kellinghusen und Hohenlockstedt im öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern.

Fahrt-Anmeldungen können online und telefonisch montags und donnerstags von 15 bis 17 Uhr unter 048 22 – 363 29 73 erfolgen. Möglich sind Fahrten von Montag bis Freitag im Zeitraum 8 bis 18 Uhr.

Nach Anmeldung kann Der Bürgerbus von jedem kostenlos genutzt werden.

Weitere Infomationen unter www.buerger-fahren-buerger.de oder direkt ohne weitere Umschweife gleich zur Anmeldung.

 

 aus der Gemeinde

9. Oktober

Am 8.10. tagte der Kulturausschuss:

👗 Zur Baby- und Kidsbörse am 10.11.24 wurden weitere Details besprochen, wie Werbung, Auf- und Abbau sowie Ablauf.
🔁
Ein Tauschhaus ist in Planung, es soll voraussichtlich in die Nähe des Spielplatzes am Sportplatz seinen Platz finden.
👨‍👩‍👧‍👦
Für das Treffen am Weihnachtsbaum am 15.12.24 wurden Details zum Auf- und Abbau besprochen.
🎄 Der diesjährige Tannenbaum wurde auch besprochen und wird voraussichtlich an dem Wochenende 29./30.11 aufgestellt und geschmückt werden.

 


 

im September

💡 In einem ersten Schritt werden die Hälfte der Straßenlaternen werden auf LED-Technik umgestellt.
🔌 Die Stromversorgung des Feuerwehr- und Gemeindehauses werden auf externe Einspeisungsmöglichkeit umgestellt.
🌳 Die nichtangewachsenen Bäume auf der Rennbahn werden ersetzt.

Dörpshus – Nutzungsordnung

Nutzungsordnung für das Dörpshus

  1. Die Anlage Dörpshus dient kulturellen, sportlichen und anderen den Gemeinsinn fördernden Zwecken. Es kann dazu von Personen für eigene Zwecke (keine Untervermietung), die ihren Wohnsitz in Hardebek oder Hasenkrug haben, oder von Organisationen mit Sitz in Hardebek, gemietet werden. Veranstaltungen politischer Gruppen können zugelassen werden, soweit es keine öffentlichen Wahlveranstaltungen sind. Eine Ausnahme bilden öffentliche Wahlveranstaltungen ortsansässiger Parteien oder anderer politischer Gruppen zur Kommunalwahl.
  2. Anträge zur Nutzung des Dörpshus sind in der Regel mindestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
  3. Über die Anträge auf Nutzung des Hauses entscheidet unter Beachtung des Absatz 1 der Planungs- und Maßnahmenausschuss, in besonderen Fällen die Gemeindevertretung.
    • 3.1 Anträge auf einmalige Nutzung sind an den/die ehrenamtlichen/e Hauswart/in zu richten.
    • 3.2 Dauernutzer haben ihre Zeitvorstellungen für das Folgejahr bis 30. November dem Planungs- und Maßnahmenausschuss, bzw. an dem/der ehrenamtlichen Hauswart/in mitzuteilen.
  4. Das Haus, seine Einrichtung sowie überlassene Gegenstände sind sorgsam zu behandeln. Es wird eine Kaution in bar im Voraus verlangt. Der Nutzer haftet für entstandene Schäden.
    • 4.1 Das Verwenden von Konfetti ist verboten
    • 4.2 Es gilt im gesamten Haus Rauchverbot, ausgenommen der große Saal bei Feiern nach Maßgabe des Mieters.
    • 4.3 Der Nutzer hat das Haus in aufgeräumtem und gereinigtem Zustand zu verlassen. Die Übergabe und Abnahme erfolgen durch den/die Hauswart/in, bzw. eine vom Gemeinderat beauftragte Person, deren Anweisungen Folge zu leisten ist.
    • 4.4 Die Küche ist einschließlich aller Einrichtungen und des Geschirrs/Gläser stets vom Nutzer zu reinigen.
  5. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch höhere Gewalt und andere unvorhergesehene Ereignisse sowie durch Verschulden Dritter entstehen.
  6. Für die Nutzung ist eine Gebühr zu zahlen, deren Höhe in einer Gebührenordnung festgelegt ist.
  7. Sport- und Spielbetrieb
    Bei Nutzung der Räume zu sportlichen Zwecken dürfen nur saubere Turnschuhe getragen werden Das Tragen von Sportschuhen mit farbigen und abreibenden Sohlen ist in allen Räumen untersagt.
  8. Den Anordnungen des Hauswartes/der Hauswartin oder sonstiger zuständiger Person ist Folge zu leisten. Der Hauswart/die Hauswartin, bzw. sonstige zuständige Person darf das Hausrecht ausüben.
  9. Für Wertgegenstände und Bekleidungsstücke wird keine Haftung übernommen.

Beschlossen von der Gemeindevertretung am 04.11.2013

Hardebek, 04. November 2013

Dörpshus – Gebührenordnung

Gebührenordnung für die Nutzung des Dörpshus

Kleiner Raum und Küche Großer Raum, kleiner Raum und Küche
Durchführung kultureller Veranstaltungen kostenfrei kostenfrei
Sonstige Nutzer
Vermietung des großen Raumes ohne den kleinen Raum ist nicht möglich!
100 EUR 200 EUR
Besteht eine Veranstaltung nur aus der einer Beerdigung folgenden üblichen Kaffeeeinladung, verringert sich der zu zahlende Betrag auf die Hälfte 50 EUR 100 EUR
Mit langjährigen Nutzern wird jährlich eine gesonderte Vereinbarung getroffen Sonder­vereinbarung Sonder­vereinbarung

Die Nutzungsgebühren können auf Antrag verringert oder erlassen werden.

Die Nutzungsgebühren sind unverzüglich auf eines der Konten der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land zu überweisen.

Gültig ab 22. September 2020