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Dörpshus – Nutzungsordnung

Nutzungsordnung für das Dörpshus

  1. Die Anlage Dörpshus dient kulturellen, sportlichen und anderen den Gemeinsinn fördernden Zwecken. Es kann dazu von Personen für eigene Zwecke (keine Untervermietung), die ihren Wohnsitz in Hardebek oder Hasenkrug haben, oder von Organisationen mit Sitz in Hardebek, gemietet werden. Veranstaltungen politischer Gruppen können zugelassen werden, soweit es keine öffentlichen Wahlveranstaltungen sind. Eine Ausnahme bilden öffentliche Wahlveranstal-tungen ortsansässiger Parteien oder anderer politischer Gruppen zur Kommunalwahl.

 

  1. Anträge zur Nutzung des Dörpshus sind in der Regel mindestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

 

  1. Über die Anträge auf Nutzung des Hauses entscheidet unter Beachtung des Absatz 1 der Pla-nungs- und Maßnahmenausschuss, in besonderen Fällen die Gemeindevertretung.

3.1 Anträge auf einmalige Nutzung sind an den/die ehrenamtlichen/e Hauswart/in zu richten.

3.2 Dauernutzer haben ihre Zeitvorstellungen für das Folgejahr bis 30. November dem Pla-nungs- und Maßnahmenausschuss, bzw. an dem/der ehrenamtlichen Hauswart/in mitzu-teilen.

 

  1. Das Haus, seine Einrichtung sowie überlassene Gegenstände sind sorgsam zu behandeln. Es wird eine Kaution in bar im Voraus verlangt. Der Nutzer haftet für entstandene Schäden..

4.1 Das Verwenden von Konfetti ist verboten

4.2 Es gilt im gesamten Haus Rauchverbot, ausgenommen der große Saal bei Feiern nach Maßgabe des Mieters.

4.3 Der Nutzer hat das Haus in aufgeräumtem und gereinigtem Zustand zu verlassen. Die Über-gabe und Abnahme erfolgen durch den/die Hauswart/in, bzw. eine vom Gemeinderat beauf-tragte Person, deren Anweisungen Folge zu leisten ist.

4.4 Die Küche ist einschließlich aller Einrichtungen und des Geschirrs/Gläser stets vom Nutzer zu reinigen.

 

  1. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch höhere Gewalt und andere unvor-hergesehene Ereignisse sowie durch Verschulden Dritter entstehen.

 

  1. Für die Nutzung ist eine Gebühr zu zahlen, deren Höhe in einer Gebührenordnung festgelegt ist.

 

  1. Sport- und Spielbetrieb

 

Bei Nutzung der Räume zu sportlichen Zwecken dürfen nur saubere Turnschuhe getragen wer-den Das Tragen von Sportschuhen mit farbigen und abreibenden Sohlen ist in allen Räumen un-tersagt.

  1. Den Anordnungen des Hauswartes/der Hauswartin oder sonstiger zuständiger Person ist Folge zu leisten. Der Hauswart/die Hauswartin, bzw. sonstige zuständige Person darf das Hausrecht ausüben.

 

  1. Für Wertgegenstände und Bekleidungsstücke wird keine Haftung übernommen.

 

Beschlossen von der Gemeindevertretung am 04.11.2013

Hardebek, 04. November 2013

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