Dörpshus – Gebührenordnung
Gebührenordnung für die Nutzung des Dörpshus
Kleiner Raum und Küche | Großer Raum, kleiner Raum und Küche | |
Durchführung kultureller Ver-anstaltungen | kostenfrei | kostenfrei |
Kaution
Es wird vorab eine Kaution in Höhe von 300 EUR erhoben, die gegebenenfalls zur De-ckung der entstandenen Kosten einbehalten wird. |
300 EUR | 300 EUR |
Sonstige Nutzer
Vermietung des großen Raumes ohne den kleinen Raum ist nicht möglich! |
100 EUR | 160 EUR |
Besteht eine Veranstaltung nur aus der einer Beerdigung fol-genden üblichen Kaffeeeinla-dung, verringert sich der zu zahlende Betrag auf die Hälfte | 50 EUR | 80 EUR |
Mit langjährigen Nutzern wird jährlich eine gesonderte Vereinbarung getroffen | Sondervereinbarung | Sondervereinbarung |
Die Nutzungsgebühren können auf Antrag verringert oder erlassen werden | ||
Die Nutzungsgebühren sind unverzüglich auf eines der Konten der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land zu überweisen. | ||
Gültig ab 17. September 2012 |